Flüssiggas-Kontrollen nach EKAS Richtlinien
Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen neu eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen). Verbindliche Vorschriften sind in der Verordnung VUV 32c verankert und mit der EKAS-Richtlinie wurde konkretisiert, wie die Verordnungsvorschriften erfüllt werden können.
Die entsprechende Richtlinie Flüssiggas EKAS 6517 wurde daraufhin ausgearbeitet und auf den 6. Dezember 2017 in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie ist nun verbindlich und im Kapitel 16 werden die Kontrollen geregelt. Die Flüssiggasanlagen sind vor der Inbetriebnahme, nach Instandhaltungen und nach Änderungen sowie periodisch zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der Dichtheit und Funktion der Geräte. Kontrollen dürfen nur durch den Arbeitskreis LPG geprüfte und zugelassene Kontrolleure durchgeführt werden. Die Kontrollintervalle sind in der Schweiz folgendermassen geregelt: - Flüssiggasanlagen in Strassenfahrzeugen alle 3 Jahre - Flüssiggasanlagen im Campingbereich alle 3 Jahre - Flüssiggasanlagen in Schiffen alle 3 Jahre - Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen jährlich |
Was wird kontrolliert?
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Wer kontrolliert? |
Eine Gaskontrolle dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen und entsprechender Zulassung vornehmen.
Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren am Wohnmobil oder Caravan angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt. |
Wir prüfen die nachstehenden Bereiche
Caravan - Camping - Schiffe - Veranstaltungen
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Vorbereitung zur Kontrolle |
Wir bitten Sie vor der Kontrolle folgende Vorbereitungen zu treffen:
- Halten Sie die Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitungen von zu prüfenden Gasgeräten und Prüfdokumente von früheren Kontrollen bereit. - Sind alle Gasgeräte zugänglich und können sie gestartet werden (Rechaud, Boiler, Batterien Zünder, Heizung, Kühlschrank, Backofen usw.)? → Ansonsten werden die Gasgeräte nicht kontrolliert. - Sind die Gasgeräte sauber? Nach dem Entfernen von Abdeckungen, (Heizung) wird eine Grundsauberkeit verlangt. → Verschmutzte Gasgeräte können in ihrer Funktion beeinträchtigt sein und müssen gereinigt werden. Dieser Mehraufwand wird verrechnet! - Ist noch genügend Gas/Druck in den Gasflaschen? → Ohne angeschlossene Gasflasche kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden. - Ist der Boiler mit Wasser gefüllt? → Der/Die Boiler/Heizung kann nur mit Wasser gestartet werden. Bei Vertretung durch eine andere beauftragte Person sind die Information an diese Kontaktpersonen weiter zu geben. In den Kosten sind folgende Arbeiten integriert: - Kontrolle der Dichtheit des gesamten Gassystems - Kontrolle aller Gas-Geräte auf Funktion - Kontrolle der Druckregulierung (Druckregulierventil) - Kontrollbescheinigung inklusive Flüssiggas-Vignette Mehraufwand für die Bereitstellung und oder wegräumen von Material für die Inbetriebnahme der Anlage wird in Rechnung gestellt. Die Kontrollen der Flüssiggasanlagen sind alle drei Jahre zu wiederholen. |
Anmeldung zur Flüssiggas-Kontrolle
Wir melden das nachstehende Objekt für die Flüssigas-Kontrolle nach EKAS Richtlinie 6517 an.
Wir bitten um Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Kontaktaufnahme.